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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MEROFIX BV

Allgemeiner Geltungsbereich der AGB

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Kostenvoranschläge, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen von unserem Unternehmen an den Kunden und sind Bestandteil dieser. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien schriftlich erfolgen.
  2. Diese Bedingungen gelten mit der Annahme des Bestellformulars, Angebots oder der Vereinbarung durch den Kunden als unwiderruflich akzeptiert.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn sie jüngeren Datums sind, vorbehaltlich unserer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung aus.
  4. Der Kunde erkennt an, dass er das Angebot einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens 15 Tage vor Unterzeichnung erhalten, es gelesen und verstanden hat und genügend Zeit und Gelegenheit hatte, Anpassungen oder Löschungen zu verlangen.

Preisgestaltung und Überarbeitung

  1. Unsere Angebote sind zum angegebenen Datum gültig. Jedes Angebot wurde in Abhängigkeit der Daten erstellt, die uns der Kunde zum Zeitpunkt der Preisanfrage bereitgestellt hat. Sollte sich herausstellen, dass diese nicht korrekt sind, können wir das ursprüngliche Angebot entsprechend der tatsächlichen Situation anpassen. Wir haben das Recht, bis zu einer Einigung über diese Anpassungen die gesamte Ausführung auszusetzen.
  2. Unsere Preise, wie sie in unseren Angeboten angegeben sind, entweder als Einheitspreise oder als Pauschalpreise, werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Tarife, offiziellen Sätze, Löhne und Sozialversicherungsbeiträge erfasst. Sie sind unter anderem weitgehend von Schwankungen der Rohstoff- und Transportpreise, der Energiekosten etc. abhängig und können von uns jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Kunden revidiert werden, wenn sich die Marktpreise oder die Parameter für ihre Berechnung zum Zeitpunkt der effektiven Bestellung der Materialien um mindestens 5 % erhöht haben. In diesem Fall wird der Preis zum Tagespreis zum Zeitpunkt der effektiven Bestellung der Materialien bei unseren Lieferanten angepasst.
  3. Soweit nicht anders angegeben, sind etwaige vom Sicherheitskoordinator auferlegte Bestimmungen in unserem Angebot nicht enthalten. Soweit in unseren Angeboten nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Untersuchungen durch Ingenieure niemals in unserem Auftrag enthalten. Hierfür ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
  4. Bei einer Erstbestellung kann sich der Verbraucher nie auf die angegebenen Rabatte berufen und diese sind daher niemals anwendbar.

Lieferungen und Termine

  1. Etwaige Lieferfristen gelten, soweit gesetzlich zulässig, lediglich als Richtwerte, sofern sie zuvor nicht schriftlich als maßgeblich und verbindlich bestätigt werden. Fehlt die Angabe einer Frist, so wird der Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt. Unsere Firma verpflichtet sich hiermit, die angegebene Frist so genau wie möglich einzuhalten.
  2. Eine verspätete Lieferung erlaubt es dem Kunden nicht, soweit er nicht Verbraucher ist, die Bestellung zu stornieren oder Schadensersatz zu verlangen und/oder seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. In jedem Fall gilt jedes Ereignis, das ein unüberwindbares Hindernis darstellt oder uns zwingt, die Arbeiten vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, als Fall höherer Gewalt, wie (aber nicht beschränkt auf) Unfälle, Kriege und deren Folgen, schlechte Wetterbedingungen, Streiks, Aussperrung, Pandemie, Epidemie, Mangel an Arbeitskräften und Material, Störungen und Schwierigkeiten beim Transport usw.... entweder bei uns selbst oder bei unseren Lieferanten.
  3. Die vorübergehende Aussetzung von Lieferungen aufgrund höherer Gewalt und/oder unvorhersehbarer Umstände bedeutet kraft Gesetzes und ohne Entschädigung, dass die ursprünglich geplante Lieferfrist um einen Zeitraum verlängert wird, der der Aussetzungsfrist zuzüglich der für die Wiederaufnahme der Produktion und Lieferung erforderlichen Zeit entspricht. Eine Zerstörung oder Beschädigung der angelieferten Waren durch Unfall, höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Kunden oder Personen, für die er verantwortlich ist oder die er in seinem Betrieb zulässt oder duldet, geschieht niemals zu unseren Lasten.
  4. Ist die Lieferung am Standort oder im Lager unentgeltlich vereinbart, sind wir, unsere Subunternehmer oder Mitarbeiter nur  zur Lieferung an diesen Standort verpflichtet, soweit dieser normalerweise zugänglich ist. Falls dies nicht möglich ist, wird die Entladung an Ort und Stelle direkt am Transportmittel vorgenommen, und die Waren verbleiben ab diesem Zeitpunkt auf Risiko und zu Lasten des Kunden.

Verantwortlichkeit für Schäden

  1. Die Herstellung erfolgt nach den Regeln guter Handwerkskunst.
  2. Werden nicht als Mangel der Konformität, als sichtbarer oder versteckter Mangel angesehen: Geringfügige Farb- oder Texturunterschiede, soweit diese aus technischer Sicht nicht vermeidbar oder allgemein anerkannt sind oder sich aus den verwendeten Materialien ergeben.
  3. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass wir, falls unsere Haftung dennoch beeinträchtigt sein sollte und eine Erstattung in Form von Sachleistungen ausgeschlossen ist, lediglich für unmittelbare Schäden haften und keinesfalls für zufällige oder indirekte Schäden, welche die Ursache nicht direkt und unmittelbar in einem – nachgewiesenen – Verschulden unseres Unternehmens haben, wie (nicht limitierend) Einkommensverluste, Datenverluste, Schadensersatzansprüche Dritter, Kommunikationskosten usw.
  4. Unsere Haftung beschränkt sich stets auf eine Minderung des Preises oder gegebenenfalls allenfalls auf einen Verzicht auf die ausstehende Zahlung, die die Parteien dann am Ende aller Abschlüsse als Schlussabrechnung akzeptieren. Jede Preisminderung wird auf der Grundlage der Schwere der zu Recht nachgewiesenen Fehler bestimmt.

Beendigung

  1. Eine Stornierung einer Bestellung ist möglich, wobei der Kunde verpflichtet ist, die bereits entstandenen Kosten und Gebühren, die bereits ausgeführten Arbeiten, zusammen mit den bereits gelieferten Materialien und Lieferungen, zuzüglich einer Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer und dies auch für weitere Verluste vollständig zu bezahlen. Maßanfertigungen können nicht storniert werden.
  2. Wenn wir den Vertrag selbst nicht einhalten oder kündigen oder wenn der Vertrag von uns gebrochen wird, hat der Kunde, soweit er Verbraucher ist, das Recht, von uns die gleiche Entschädigung zu verlangen.
  3. Sollte sich während der Produktion herausstellen, dass die Ausführung des Auftrags technisch oder betrieblich nicht durchführbar ist, behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu kündigen. Wenn wir beschließen, den Auftrag aus Gründen der Undurchführbarkeit zu stornieren, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Für derartige Kündigungen ist unser Unternehmen nicht verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen.
  4. Wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, für zahlungsunfähig erklärt wurde oder ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt hat, sich in einem Zustand der Zahlungsunfähigkeit befindet (negatives Eigenkapital, Beschlagnahme seines Eigentums, gerichtliche Vollstreckung gegen den Kunden,...), behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag einseitig ohne Inverzugsetzung aufzulösen, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird, und dies unbeschadet des Rechts auf Entschädigung für unser Unternehmen.

Abnahme der Lieferung - Produktion

  1. Die Herstellung und Lieferung von Waren oder die Lieferung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Bedingungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und zu testen.
  3. Etwaige Mängel oder Abweichungen in der Produktion sind unserem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die vertragsgemäße Abnahme der Produkte als erfolgt. Wenn unsere Untersuchung ergibt, dass die Produkte den geltenden Standards und Spezifikationen entsprechen, wie sie im Angebot festgelegt sind, gehen alle Kosten, die uns entstehen, zu Lasten des Kunden.
  4. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über.

Gewährleistung und Garantie

  1. Im Rahmen unserer Lieferungen ist unsere Garantie auf diejenigen beschränkt, die wir von unseren Lieferanten beziehen können. Die Ware darf jedoch nicht verarbeitet, unsachgemäß montiert oder gehandhabt worden sein. Bei jeder Annahme beschränkt sich die Garantie auf den Austausch der defekten Teile. Die Transportkosten und Arbeitszeit gehen zu Lasten des Kunden. Eine Rückerstattung, Begünstigung oder Entschädigung kann aus keinem Grund von uns verlangt werden.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, haftet unser Unternehmen gegenüber dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung der Ware besteht, und/oder für leichte versteckte Mängel, die sich innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab der vorgenannten Lieferung und/oder Platzierung bemerkbar machen, sofern der Verbraucher uns dies innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag, an dem der Verbraucher den Mangel entdeckt hat, mitteilt. Der Rechtsweg des Verbrauchers endet nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag, an dem er die Vertragsverletzung festgestellt hat, ohne dass die Frist vor Ablauf von zwei Jahren verstreichen darf.
  3. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für versteckte Mängel, wie sie in den Artikeln 1641 und 1649 geregelt ist, bleibt unberührt.

Beschwerden

  1. Um gültig zu sein, muss jede Beschwerde innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen ab dem Datum der Ausführung der Arbeiten oder der Übersendung der Rechnung, Abrechnung oder Kostenaufstellung per Einschreiben an den Sitz unseres Unternehmens gerichtet werden. Als Rechnungsdatum gilt unwiderlegbar das Datum der Rechnungsversendung. Die Zahlung der Rechnung ohne Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist stellt stets und ausnahmslos einen ausreichenden Nachweis über die erbrachten Leistungen dar. Der Nachweis der Übersendung der Rechnung erfolgt durch unser Ausgangsrechnungsbuch oder Aufnahme in die Umsatzsteuererklärung.

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren, Materialien und Lieferungen sowie die ausgeführten Arbeiten bleiben – auch nach der Übernahme – bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen Eigentum unseres Unternehmens. Dies gilt auch, wenn unsere Werke, Lieferungen, Waren oder Materialien nur ein Teil (Nebensache) eines größeren Ganzen (Hauptsache) sind, an dem das Eigentum oder Teile davon nicht unserem Unternehmen gehören. Das Risiko geht jedoch in dem Moment über, in dem die Waren unsere Lager verlassen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde für Beschädigung und Veräußerung dieser Waren verantwortlich.
  2. Das Eigentumsrecht erstreckt sich auf alle Forderungen, die an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware treten. Wenn der Kunde die Ware belastet oder veräußert, bevor das Eigentumsrecht auf ihn übergegangen ist, akzeptiert er, dass der Eigentumsvorbehalt daher auf den Anspruch auf Zahlung des Preises übergeht und die Einnahmen aus der Veräußerung ausschließlich unserem Unternehmen zufließen.
  3. Verpfändung von Forderungen. Mit Abschluss der Vereinbarung gibt der Kunde alle seine gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen und Salden gegen Dritte, aus welchem Grund auch immer, zugunsten unseres Unternehmens als Sicherheit für alle seine Verpflichtungen aus seiner (n) Vereinbarung(en) mit unserem Unternehmen ab.
  4. Die Parteien erklären, dass sie mit dem in Art. 14 und 15 des Finanzsicherheitengesetzes nach Kapitel VIII und Kapitel IX im Falle eines Insolvenzverfahrens, einer Pfändung oder einer anderen Form des Zusammentreffens.

Geistiges Eigentum

  1. Alle Zeichnungen, Angebote, Schätzungen, Diagramme, Entwürfe, technischen Daten und/oder Veröffentlichungen, die von unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser ausschließliches Eigentum. Sie dürfen weder ganz noch teilweise vervielfältigt, Dritten gezeigt oder zugänglich gemacht oder zur Herstellung der Produkte oder Ausführung der Werke, auf die sie sich beziehen, verwendet werden. Diese Unterlagen müssen uns auf einfache Aufforderung unentgeltlich in einwandfreiem Zustand zurückgeben werden.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass unser Unternehmen Fotos und anderes visuelles Material (zielgerichtet und nicht zielgerichtet) unserer Werke und Kreationen zur Verwendung in Werbekampagnen, Werbeaktionen und  Veröffentlichungen aufnehmen darf. Unser Unternehmen verpflichtet sich, Daten zur Identität, die auf dem Bildmaterial zu sehen sind, nicht an Dritte weiterzugeben. Unser Unternehmen behält die Urheberrechte an seinem Design und das volle künstlerische Eigentum an seinen Plänen, Skizzen, Studien und (vorläufigen) Entwürfen, mit dem ausschließlichen Recht, sie, in welcher Weise auch immer zu reproduzieren.

Zahlungsmodalitäten

  1. Alle unsere Bestellungen und Lieferungen sind an unserem Sitz in bar zahlbar.
  2. Wir behalten uns vor, vor Annahme der Bestellung einen von uns zu bestimmenden Vorschuss auf die zu erbringenden Lieferungen zu verlangen und/oder vor Beginn der Arbeiten oder in der Zwischenzeit während der Arbeiten eine andere Art von Garantie zu verlangen. Bei einer Erstbestellung muss der Verbraucher den gesamten Preis im Voraus bezahlen.

Zahlungsverzug, Kosten und Festhalten

  1. Auf jede am Fälligkeitstag nicht bezahlte Schuld müssen – wenn der Kunde ein Unternehmen ist – Zinsen zum Referenzzinssatz zuzüglich 8 Prozentpunkten gemäß Artikel 5 Absatz 2 der belgischen Zivilprozessordnung vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr, berechnet auf den noch zu zahlenden Betrag, berechnet ab dem Fälligkeitstag, sowie eine pauschale Entschädigung von 10% mit einem Mindestbetrag von 125,00 EUR von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung oder andere Formalitäten berechnet werden.
  2. Auf jede am Fälligkeitstag nicht bezahlte Schuld müssen – wenn der Kunde ein Verbraucher ist – nach vorheriger Inverzugsetzung Zinsen in Höhe des um 8 Prozentpunkte erhöhten Referenzzinssatzes gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 2. August 2002 auf den noch zu zahlenden Betrag, beginnend mit der ersten Mahnung, sowie eine pauschale Entschädigung wie folgt berechnet werden:

a) EUR 20,00, wenn der fällige Saldo kleiner oder gleich EUR 150,00 ist;

b) EUR 30,00 zuzüglich 10 % des in der Tranche fälligen Betrags zwischen EUR 150,01 und EUR 500,00, wenn der fällige Saldo zwischen EUR 150,01 und EUR 500,00 liegt;

c) EUR 65,00 zuzüglich 5 % des auf die Tranche über EUR 500,00 fälligen Betrages mit einem Höchstbetrag von EUR 2.000,00, wenn der fällige Saldo EUR 500,00 übersteigt.

Überschreitet unser Unternehmen die Ausführungsfrist, hat der Kunde, soweit er Verbraucher ist, das Recht, von uns die gleiche Entschädigung zu verlangen.

  1. Zahlt der Kunde eine Rechnung und eine Schadensklausel und Zinsen nicht innerhalb der vorgenannten Frist, ist der volle Betrag sofort und ohne weitere Inverzugsetzung fällig und zahlbar, auch wenn noch nicht alle Beträge oder Rechnungen verfallen sind.
  2. Jeder Zahlungsverzug berechtigt uns, nach Inverzugsetzung die noch auszuführenden Lieferungen und Arbeiten auszusetzen oder zu verwerfen und neue Aufträge abzulehnen. Nach Erhalt einer zweiten Erinnerung wird Ihr Konto gesperrt und unser Unternehmen kann bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Saldos keine Bestellungen mehr aufgeben.

Unwirksamkeit

  1. Die Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Klauseln der Vereinbarung hat nicht die Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit des Restes der Vereinbarung zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, die nichtigen oder undurchführbaren Klauseln durch eine rechtswirksame Klausel/Klauseln zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien und dem Geist der Vereinbarung entsprechen oder dieser so nahe wie möglich kommen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Wir erheben und verarbeiten Daten zur Identität und Kontaktdaten, die wir vom Kunden erhalten und die sich auf den Kunden selbst, seine Mitarbeiter, Angestellten, Beauftragten und andere nützliche Ansprechpartner beziehen, die für den Abschluss der Vereinbarung/Ausführung der Arbeiten erforderlich und beschränkt sind. Die Zwecke dieser Verarbeitungsvorgänge sind die Durchführung dieser Vereinbarung, Kundenverwaltung, Buchhaltung und Direktmarketingaktivitäten wie das Versenden von Werbe- oder Geschäftsinformationen. Unser Unternehmen verarbeitet keinerlei Daten, die Aufschluss über Ihre Rassen oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheits- oder Lebensdaten oder sexuelle Orientierung, genetische Daten oder biometrische Daten geben.
  2. Rechtsgrund ist die Durchführung des Vertrages, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen (wie z. B. die 30bis-Werkserklärung) und/oder das berechtigte Interesse des Subunternehmers. Für Direktmarketing-Zwecke per E-Mail (z. B. Newsletter oder Einladungen zu Veranstaltungen) erteilt der Kunde zudem seine ausdrückliche und unentgeltliche Einwilligung in die Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch unser Unternehmen. Er hat jederzeit das Recht, sich über den in unseren kommerziellen E-Mails (Newslettern) angegebenen Link abzumelden. Die E-Mail-Richtlinie finden Sie auch auf unserer Website.
  3. Die Datenverarbeitung erfolgt durch MEROFIX BV, mit Sitz in Industrieweg-Noord 1177 , 3660 OPGLABBEEK und bekannt unter der Firmennummer 0431.803.220, E-Mail: boekhouding@merofix.be (der Verantwortliche). Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung verarbeitet und nur soweit an Bearbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben, wie dies im Zusammenhang mit den vorgenannten Zwecken für die Verarbeitung erforderlich ist. Die Daten werden niemals außerhalb der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt oder verwendet. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualisierung der personenbezogenen Daten, die er unserem Unternehmen zur Verfügung stellt, verantwortlich und verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO in Bezug auf die Personen, deren personenbezogene Daten er an unser Unternehmen übermittelt hat, sowie in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die er von unserem Unternehmen und unseren Mitarbeitern, Angestellten und Beauftragten erhalten würde, strikt einzuhalten.
  4. Der Kunde bestätigt, ausreichend über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch informiert worden zu sein. Für weitere Erläuterungen bezieht sich unser Unternehmen ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung, die dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt und auf unserer Website zu finden ist. Der Kunde bestätigt, dass er diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und deren Inhalt akzeptiert.
  5. Der persönliche Login und die Passwörter der Kunden sind verschlüsselt und für die Mitarbeiter unseres Unternehmens nicht sichtbar. Die Mitarbeiter unseres Unternehmens haben daher keinen Zugriff auf Warenkörbe oder Bestellungen von Kunden und können keine Anpassungen an diesen vornehmen. Die Mitarbeiter unseres Unternehmens haben nur über einen persönlichen Login und Pass Zugriff auf die notwendigsten Daten der Kunden: Nachname, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Details der Bestellung, Firmenname und ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Zahlungs- und Rechnungshistorie. In keinem Fall werden diese Daten an Dritte weitergegeben.

Ausdrückliche Schiedsklausel

  1. Alle Streitigkeiten werden von dem vom Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (www.euro-arbitration.org) benannten Gericht gemäß der Schiedsgerichtsordnung SDR (Standard Dispute Rules) beigelegt. Diese Bestimmung ersetzt alle widersprüchlichen Gerichtsstandsklauseln. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem belgischem Recht.